Morgen um 14 Uhr soll die Entscheidung fallen, ob das bereits detailliert ausgearbeitete Modellprojekt
„Innere Lübecker Bucht“ wie folgt starten darf.

Ab dem 12. April 2021 durfte die Aussengastronomie wieder öffenen !

Hier die aktuellen Voraussetzungen, die vermutlich morgen beschlossen werden.

Bisher gehen wir davon aus, dass Sie, liebe Gästin, lieber Gast, folgende Voraussetzungen erfüllen müssen, um bei uns Urlaub machen zu dürfen.

1. Ein Covid-19-Test von Ihrem Wohnort, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Kann von jedem Gast bei der Ankunft ein derartiger Test nicht vorgelegt werden, liegt ein Fall der Nichtanreise der Vermittlungsbedingungen vor und der Gastgeber behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
Nichtinanspruchnahme der Leistung gemäß Vermittlungsbedingungen.

2. Jeder Gast ist verpflichtet bei der Ankunft die zur Kontaktnachverfolgung geforderten Daten (Vor- und Zuname, Anschrift, Mobilnummer und/oder E-Mailadresse) über die „Luca App“ anzugeben. Über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten willigt der Gast nach Maßgabe der Bedingungen der „Luca
App“ ein. Verweigert ein Gast bei der Ankunft die Angabe der zur Kontaktnachverfolgung geforderten Daten mittels der „Luca App“ liegt ein Fall der Nichtanreise vor und der Gastgeber behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung gemäß der Vermittlungsbedingungen.

3. Wird bei einem Gast ein positiver COVID-19 Befund festgestellt, ist der betreffende Gast verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne (Selbstisolation) zu begeben (siehe Quarantäneverordnung des Landes Schleswig-Holstein). Eventuell zusätzlich anfallende Kosten sind von dem Gast zu tragen.

4. Jeder Gast ist verpflichtet, sein Einverständnis zu geben, dass seine persönlichen Daten erfasst, gespeichert, zu wissenschaftlichen verwendet und an die Gesundheitsämter weitergeleitet werden. Dieses Einverständnis ist in Form eines gesonderten Schreibens abzugeben.

5. Eine behördliche angeordnete Beendigung des Modellprojektes, verpflichtet den Gast zur unverzüglichen Abreise. Der Gastgeber behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.


6. Für kurzfristige, als tägliche Änderungen und Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter den bekannten Telefonnummern, sowie per email oder WhatsApp.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Gestaltung eines gesunden, erholsamen und wunderschönen Urlaubs bedanken wir uns im voraus und wünschen Ihnen alles GUTE.