26.02.1902
Die neue Badeordnung enthielt klare Verhaltensmaßregeln:

„Es ist verboten:

a) ohne Badehose resp. Badeanzug zu baden,

b) an den Strand zu schwimmen,

c) in der Badeanstalt oder im Wasser zu singen oder zu lärmen.

“ Gleichzeitig gab es Dienstanweisungen für die Angestellten der Seebadeanstalten in Travemünde.