26.02.1902
Die neue Badeordnung enthielt klare Verhaltensmaßregeln:
„Es ist verboten:
a) ohne Badehose resp. Badeanzug zu baden,
b) an den Strand zu schwimmen,
c) in der Badeanstalt oder im Wasser zu singen oder zu lärmen.
“ Gleichzeitig gab es Dienstanweisungen für die Angestellten der Seebadeanstalten in Travemünde.