Ab dem 12. April 2021 darf die Aussengastronomie wieder öffenen !
Ab dem 19. April 2021 dürfen Ferienwohnungen Gäste wieder beherbergen
Die Voraussetzungen dafür werden in den Genehmigungen für die Modellregion Innere Lübecker Bucht festgelegt und ab sofort hier täglich von uns zur Verfügung gestellt und aktualisiert.
Bisher gehen wir davon aus, dass Sie, liebe Gästin, lieber Gast, folgende Voraussetzungen erfüllen müssen, um bei uns Urlaub machen zu dürfen.
1. Aktueller Corona-Schnelltest an Ihrem Wohnort.
2. Corona-Schnelltest bei Anreise, die Kapazitäten sind in der Trinkkurhalle in Timmendorfer Strand gegeben.
3. Eventuell, steht noch nicht fest, ein weiterer Corona-Schnelltest 3 Tage nach Anreise.
4. Persönliche Einweisung und Testabnahme durch eine geschulte Person in der Ferienwohnung. Sollte dieses eine gesetzliche Forderung sein, werden wir sie ignorieren, da die Anreise bei uns bereits seit längerem kontaktlos erfolgt.
5. Von den Corona-Schnelltests sind uns unverzüglich die Ergebnisse per email oder WhatsApp zur Verfügung zu stellen.
6. Die Zahlungen sind, entgegen unseren Geschäftsbedingungen, erst bei Anreise fällig. Sie entfallen nur, wenn ein Beherberbungsverbot ausgesprochen wird. Alle anderen Ausschlüsse sollten mit einer Reiserücktrittversicherung ausgeschlossen werden.
7. Das Beherbergungsverbot wird vermutlich automatisch eintreten, wenn die Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 am Urlaubsort überschritten hat. Dieses Verbot betrifft nicht bereits angereiste Gäste, Sie dürfen bis zum Ende Ihres Urlaubs bleiben.
8. Für kurzfristige, als tägliche Änderungen und Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter den bekannten Telefonnummern, sowie per email oder WhatsApp.