Ab dem 8. Mai 2021 dürfen wir wieder Gäste wieder beherbergen

Die Voraussetzungen dafür wurden in den Genehmigungen für die Modellregion Innere Lübecker Bucht festgelegt und sind nachstehend aufgeführt und gelten bis 17.5.2021.

1. Aktueller Corona-Schnelltest an Ihrem Wohnort mit Vorlage zur Anreise als email oder WhatsApp.
2. Weitere kostenlose Schnelltest, auch für Kinder ab 6 Jahren, sind alle 72 Stunden hier Terminvereinbarung anzumelden jedoch nicht nachzuweisen ! Für Gäste die sich kürzer aufhalten entfällt diese Verpflichtung.
3. Die persönliche Einweisung erfolgt kontaktlos unter Nutzung der Luca App, die Sie im Play Store oder App Store finden. Sie benötigen die Luca App auch für Besuche in Restaurants und Freizeitbetrieben.
4. Zahlungen entfallen nur, wenn ein Beherbergungsverbot ausgesprochen wird. Alle anderen Varianten sollten mit einer z.B. Reiserücktrittversicherung ausgeschlossen werden.
5. Das Beherbergungsverbot wird vermutlich automatisch eintreten, wenn die Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 am Urlaubsort überschritten hat, aktuell 55,4. Dieses Verbot betrifft bereits angereiste Gäste nicht. Sie dürfen bis zum Ende Ihres Urlaubs bleiben.
6. Für kurzfristige Änderungen informieren Sie sich bitte in diesem täglich angepassten Artikel.
7. Viele Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie auch unter der Seite Modellregion der TSNT.
8. Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung vom 7.5.2021 stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie nun mindestens tagesaktuell die Informationen, die Ihren nächsten Urlaub wieder zu einem gesunden Erlebnis machen. Aktueller Inzidenzwert

33,4

Bundesinzidenz 96,5

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Gestaltung eines gesunden, erholsamen und wunderschönen Urlaubs bedanken wir uns im voraus und wünschen Ihnen alles GUTE.

17. Mai 2021

Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen vom 17. Mai an unter strengen Vorgaben landesweit Gaststätten auch in Innenräumen besuchen und in Beherbergungsbetrieben übernachten !